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IT- und Datenschutzrecht

IT-Recht

Kaum ein Unternehmen – und schon gar nicht im kreativen Bereich – kann darauf verzichten, sich zur Umsetzung der Unternehmensziele neuer Technologien zu bedienen. Das Recht hinkt insoweit bisweilen der technischen Entwicklung hinterher. Wir unterstützen Sie daher bereits in der Projektplanung und der Vertragsgestaltung. Wir verstehen die Sprache der IT-Branche und wissen, welche Rechte und Pflichten sich vor dem Hintergrund der eingesetzten Technik ergeben.

Dabei laufen die Interessen von Entwicklern wie auch Abnehmern häufig parallel. Software und ihre Funktionalität kann man nicht anfassen. Ob Sie daher Entwickler oder Auftraggeber sind: wir gewährleisten, dass der Vertragsgegenstand trotzdem so greifbar ist, dass Auseinandersetzungen vermieden werden und Ihr Vergütungs- oder Leistungsanspruch zuverlässig realisiert werden kann.

Datenschutzrecht

Datenschutz hat durch die Informationstechnologie erheblich an Bedeutung gewonnen. Vertrauensverlust und Umsatzeinbußen gehören zu den Konsequenzen, wenn ein Unternehmen den Schutz personenbezogener Daten nicht ernst nimmt und auf diese Weise in die Schlagzeilen gerät. Natürlich drohen insoweit stets auch Ordnungsgelder der Aufsichtsbehörden. Dabei bewegt sich jedes Unternehmen im Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis nach Informationen über Kunden und Mitarbeiter als Grundlage für unternehmensrelevante Entscheidungen und der Einhaltung der teils rigiden und realititätsfernen Vorgaben.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie insoweit einen wirtschaftlich sinnvollen Kompromiss finden und zugleich etwas für Ihr Qualtitätsmanagement tun – die Anforderungen an die datensicherheitsrechtliche Kontrolle ähneln nämlich klassischen QM-Standards. Der Aufwand variiert dabei nach Beschäftigtenzahl, Branche und Sensibilität der betroffenen Daten. Unsere Bearbeitung zielt in jedem Fall darauf, einen bürokratischen Überhang zu vermeiden.

Wenn Sie sich die Reduzierung des Aufwands ein wenig mehr kosten lassen möchten, stehen wir Ihnen auch als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Wir helfen Ihnen dann nach einer Bestandsanalyse und gegebenenfalls Anpassung auch bei späteren Änderungen Ihrer Abläufe beratend weiter.

Schließlich fertigen wir natürlich auch die relevanten Belehrungen und Einwilligungserklärungen für Sie, damit Sie vor späteren bösen Überraschungen in Form von Ordnungsmitteln oder wütenden Kunden gefeit sind.

UNSERE_LEISTUNGEN

  • Beratung und Begleitung bei der Durchführung von IT-Projekten von der Planung über die Ausschreibung und den Vertragsschluss bis zur Abnahme
  • Vertragsgestaltung (Werk-, Dienst- und Systemverträge, Service Level Agreements, Kooperationsvereinbarungen, Plattformbetreiberverträge – insbesondere für SaaS- und PaaS-Projekte -, jeweils unter klarer Berücksichtigung der lizenzrechtlichen Belange der Parteien auch bei Einbeziehung von Fremd- und insbesondere Open-Source-Software)
  • Erstellung und Prüfung von Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Entwickler-Musterverträgen
  • Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Strategische Beratung zum - vertraglichen oder patentrechtlichen - Know-How-Schutz und dessen Verwirklichung
  • Lizenzmanagement im Unternehmen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen bei Software
  • Datenschutzanalysen und - Beratung (Audits)
  • Erstellung von Datenschutz-Unternehmensrichtlinien
  • Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen
  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Beratung zur Auftragsdatenverarbeitung