Lebensmittelrecht
Lebensmittelrecht ist in erster Linie Verbraucherschutzrecht und wird damit tendenziell als unternehmerfeindlich begriffen. Als Hersteller oder Distributor von Lebensmitteln oder Kosmetika haben Sie bei der Markteinführung und dem Vertrieb von Produkten zahlreiche Vorschriften des europäischen und deutschen (Lebensmittel-)Rechts zu beachten, um Fallstricke zu umgehen. Wir kennen die Vorschriften im Detail und begleiten Ihre Produkteinführung und Produktüberwachung mit dem Ziel, Risiken auszuschließen, ohne die Vermarktung zu behindern. Mit einer Produktanalyse oder einem Verkehrsfähigkeitsgutachten stellen Sie Ihre Tätigkeit auf eine solide Grundlage und beugen behördlichen Beanstandungen vor.
Wie Sie wissen, unterliegt die Bewerbung von Lebensmitteln, Kosmetika und Heilmitteln strengen Anforderungen. Verstöße können oftmals kostspielige Abmahnungen durch Konkurrenten zur Folge haben. Um dem vorzubeugen, überprüfen wir Ihre Produktbewerbung und beraten Sie auch zum Thema Health-Claims. Ebenso unterstützen wir Sie bei Fragen zur Etikettierung Ihrer Produkte.
Sie haben eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten oder möchten das wettbewerbswidrige Verhalten Ihrer Konkurrenten unterbinden lassen? Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch in diesen Angelegenheiten und verfolgen und verteidigen Ihre Rechte gerichtlich und außergerichtlich.
Rufen Sie uns unverbindlich an!
UNSERE_LEISTUNGEN
- Einholung von Verkehrsfähigkeitsgutachten, einschließlich Begleitung bei der Prüfung der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln / Arzneimitteln / Kosmetika / Medizinprodukten
- Beratung bei Produkteinführungen
- Beratung im Zusammenhang mit der Bewerbung von Lebensmitteln (Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel etc.), Kosmetika, Heilmitteln
- Beratung im Zusammenhang mit Health Claims
- Prüfung von Packungskennzeichnungen von Lebensmitteln und Kosmetika
- Prüfung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und deren Abwehr sowie gerichtliche Vertretung in Wettbewerbstreitigkeiten
- Vertretung bei behördlichen Verfahren sowie bei der Korrespondenz mit Aufsichtsbehörden






