Event- und Veranstaltungsrecht
Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen sieht sich der Veranstalter nicht nur vielen rechtlichen Fragen, sondern auch einer Vielzahl rechtlicher Vorschriften ausgesetzt. Nicht nur Vorgaben des Schuldrechts spielen dabei eine Rolle, sondern auch die Versammlungsstättenverordnung, das Jugendschutzgesetz, die Bauordnung oder das Künstlersozialversicherungsgesetz können besondere Anforderungen an die Durchführung einer Veranstaltung stellen. Neben den haftungsrechtlichen Fragen, die möglichst im Vorfeld abgesichert sein sollten, ergeben sich oftmals bei der Vertragsgestaltung, der Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Erfordernis behördlicher Genehmigungen oder sozialversicherungsrechtlicher Abgabepflichten Unsicherheiten.
Wer kann sich wem gegenüber schadlos halten, wenn es innerhalb der verschiedenen Vertragsbeziehungen zwischen Veranstalter, Künstler, Agentur, Besucher oder Vermieter zu Störungen bei der Vertragsabwicklung kommt? Kann die Haftung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden? Können Konzepte, Logos, Eventmarken oder Fotos geschützt werden? Sind Sie als Veranstalter verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen?
Unsere Kanzlei berät Sie bei diesen und anderen branchenrelevanten Fragestellungen und vertritt Ihre Interessen in außergerichtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verfahren.
UNSERE_LEISTUNGEN
- Erstellung und Prüfung von Verträgen (z.B. Künstlerverträge, Konzertverträge, Gastspielverträge, Mietverträge)
- Erstellung und Prüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Prüfung öffentlich-rechtlicher Anforderungen (Genehmigungen, GEMA, Künstlersozialversicherung, Versammlungsstättenverordnung, Ausländersteuer etc.)
- Beratung zum Haftungsrecht bei Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen
- außergerichtliche und gerichtlich Vertretung bei Schadensfällen
- Beratung bei Werbestrategien
- Beratung zum Sponsoring






