Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist nämlich Schwert und Schild zugleich. Wer etwa von einem besonders eifrigen Verteidiger der Preisangabenverordnung in Anspruch genommen wird, kann sich problemlos selbst einmal auf dessen Internetpräsenz umsehen. Nicht selten kommt es vor, dass sich solch ein Marktteilnehmer selbst nicht an die vielschichtigen Vorgaben hält – sei es, weil er sich auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen will oder aber, weil er schlichtweg nicht auf dem aktuellen Stand der sich ständig ändernden Rechtslage gewesen ist. Das Resultat in Form einer eigenen, meist umfangreicheren Abmahnung des Gegners lässt diesen häufig sehr schnell die Lust an einer Auseinandersetzung verlieren.
Abseits von fragwürdigen, aber sehr häufigen „Massenabmahner“-Konstellationen erfüllt das Wettbewerbsrecht übrigens eine ausgesprochen wichtige Funktion: es verhindert effektiv, dass Ihre Konkurrenten sich auf unlautere Weise Vorteile verschaffen und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ärgernisse in kürzester Zeit und mit großer Effektivität abzustellen.
Es lohnt sich dabei, im Vorfeld vor der eigenen Tür zu kehren. Gute Werbung zeichnet sich durch das sichere Wandeln auf der Grenze der Zulässigkeit aus, ohne diese zu überschreiten. Dabei ist die Beratung bereits im Stadium der Planung goldwert: das Einstampfen von Werbematerialien nach einer erfolgreichen Inanspruchnahme durch die Konkurrenz ist für das betroffene Unternehmen nämlich eine besonders unschöne Erfahrung.
Ob es um irreführende Werbemaßnahmen, Widerrufs- und Rückgabepflichten oder die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen geht – die Bandbreite wettbewerbsrelevanter Handlungen ist groß und tangiert verschiedenste Rechtsgebiete, wie etwa auch das Lebensmittelrecht. Unsere Kanzlei berät Sie schnell und kompetent in allen sich stellenden Fragen.
Sie haben eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von einem Konkurrenten erhalten? Dann ist schnelles Handeln gefragt! Wir helfen Ihnen, die Situation zu klären und prüfen, welche Handlungsschritte im konkreten Fall geboten sind. Selbstverständlich müssen Sie es nicht hinnehmen, wenn sich Ihre Mitbewerber durch unlautere Handlungen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Wir stehen Ihnen auch für diesen Fall zur Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
UNSERE_LEISTUNGEN
- Wettbewerbsverfahren von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis zum Instanzurteil in der Hauptsache
- Strategieberatung bei der Entwicklung von Werbemaßnahmen, insbesondere Zulässigkeitsberatung bei gewagteren Marketing-Vorhaben
- Beratung und Prüfung von Internetshops und Internetportalen, insbesondere Prüfung von Informationspflichten und Erstellung von AGB
- Verfolgung von Geheimnisverrat durch Mitarbeiter, auch gegenüber dem „aufnehmenden“ Konkurrenten
- Vertretung in Vertragsstrafenverfahren






